15.4.2011 | Nanotechnologie

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Bild: Silber Nanopartikel. www.polymermicroscopy.com

Nanosilber wird heute bereits in Marktprodukten wie Zahnpasten, Zahnbürsten, Seifen, Kinderspielzeugen, Textilien oder in der Medizin eingesetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nicht die Wahl, ob sie Produkte mit Nanosilber kaufen oder nicht. Es gibt keine gesetzliche Deklarationspflicht, das heisst es ist dem Hersteller überlassen, ob er eine korrekte Kennzeichnung auf dem Produkt angiebt oder eben nicht. In einer Stellungnahme zu Aspekten der Toxizität von Nanosilber hatte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits im Jahre 2009 empfohlen, auf den Einsatz von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs solange zu verzichten, bis die Datenlage eine abschliessende Bewertung der gesundheitlichen Risiken erlaubt. Die Industrie hatte darauf den Einwand geltend gemacht, dass zur Abschätzung des gesundheitlichen Risikos von Nanosilber ausreichend Daten zur Verfügung stünden. Nun hat das BfR Experten aus Forschung und Wissenschaft sowie Vertreter von Verbänden und der Industrie zu einem Workshop eingeladen, um bestehende Risiken zu diskutieren. Laut BfR hat die Expertendiskussion die Einschätzung und mahnende Empfehlung des BfR bestätigt, denn es gäbe nach wie vor zu wenig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die spezifischen Wirkungen von Silberpartikeln in Nanogrösse, sodass das gesundheitliche Risiko von nanosilberhaltigen Produkten nur schwer oder gar nicht abgeschätzt werden könne. Das BfR rät auch weiterhin von einem breiten Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten ab.

externer Link: Medienmitteilung Bundesinstitut für Risikobewertung
externer Link: Bundesinstitut für Risikobewertung: Stellungnahme 2009
externer Link: Nanosilber – antibakterieller Segen oder gefährlicher Sauberkeitswahn?
externer Link: Friends of the Earth: Nano-silver Report

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