6.5.2010 | Inverkehrbringen

Bild_Mitgliedstaaten_3
Bild: dpa

Die EU-Kommission will mit einer Änderung im Gentechnik-Recht bewirken, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden können. Länder, die ihre Landwirtschaft gentechnikfrei halten wollen, sollen entsprechende Verbote erlassen dürfen. Ein Anbauverbot könne beispielsweise erreicht werden, indem Mindestabstände von 10 Kilometer zwischen Feldern mit Gentech-Pflanzen und konventionellen Pflanzen vorgeschrieben werden, was einen Gentechnik-Anbau in der Praxis unmöglich macht. Andererseits können sozioökonomische Kriterien als Begründung für ein Anbauverbot geltend gemacht werden, wie etwa Auswirkungen auf eine kleinräumige Landwirtschaft oder Imageschäden für regionale Produktion. Ob diese Lösung der Agro-Gentechnik in der EU Tor und Türen öffnet oder die Gentechnikfreiheit fördert, wird noch heftige Diskussionen auslösen.

externer Link: Euractiv.com
externer Link: Transgen.de